Cannabis Online Rezept Weed: Preise, Krankenkasse und Eigenzahlung

Wer in Deutschland medizinisches Cannabis braucht, landet schnell in einem Labyrinth aus Begriffen, Formularen und widersprüchlichen Erfahrungen. Online-Rezept hier, Genehmigung dort, Lieferengpässe, Zuzahlungen, THC-Gehalte, Apothekenpreise, und dann die Frage: Zahlt die Kasse oder trage ich alles selbst? Wenn du das Gefühl hast, jede Aussage hat drei Fußnoten, bist du nicht allein. Ich arbeite seit Jahren an der Schnittstelle zwischen Patientinnen, Ärztinnen, Apotheken und Kassen, und ich sehe die gleichen Hürden wieder und wieder. Die gute Nachricht: Es gibt einen Weg durch das Dickicht, wenn du weißt, wo die typischen Fallstricke lauern.

Dieses Stück ist für dich, wenn du realistisch einschätzen willst, ob ein Online-Rezept für dich Sinn ergibt, was medizinisches Weed in der Praxis kostet, wann die Krankenkasse übernimmt und wann Eigenzahlung die pragmatischere Lösung ist. Ich halte mich an das, was sich im Alltag bewährt. Dort, wo es Spielräume gibt, nenne ich Spannen statt Scheinpräzision. Und falls du gerade aus einer Internetrecherche mit Schlagworten wie weed de kommst und mehr Substanz als Werbung suchst, atme durch. Hier geht es um echte Entscheidungen, nicht um Fantasiepreise.

Der Kern in drei Sätzen

    Ein Online-Rezept ist legal möglich, aber nicht automatisch erstattungsfähig. Die Kassen genehmigen nur unter klaren Voraussetzungen und mit sauberer Dokumentation. Kosten schwanken stark: Je nach Sorte, THC/CBD-Profil, Verschreibungsmenge und Apotheke liegst du grob zwischen 8 und 25 Euro pro Gramm bei Eigenzahlung, mit Ausreißern nach oben bei Engpässen oder Importen. Wirtschaftlich wird es, wenn die Kasse übernimmt. Dann zahlst du in der Regel die gesetzliche Zuzahlung, meist 5 bis 10 Euro pro Rezept. Der Weg dahin ist der eigentliche Kraftakt.

Was “medizinisches Cannabis” im Alltag heißt

Du bekommst kein Produkt von der Stange. Verordnet werden Blüten oder Extrakte mit definierten Wirkstoffspannen, zum Beispiel THC 18 bis 22 Prozent, CBD unter 1 Prozent bei einer bestimmten Sorte, oder standardisierte Vollspektrum-Extrakte wie 10 mg THC pro ml. Die Verschreibung ist ein BtM-Rezept, die Abgabe erfolgt über die Apotheke, und die Dokumentation muss sitzen. Wenn du privat zahlst, ist es simpler, aber immer noch formal. Wenn die Kasse zahlt, kommt die Prüfmaschinerie hinzu.

Wichtig ist, dass “medizinisch” nicht bedeutet, dass jede Sorte überall verfügbar ist. Gerade bei beliebten Blüten kannst du Lieferverzögerungen von einer bis drei Wochen erleben. Wer darauf angewiesen ist, plant Puffer ein oder bespricht eine Ersatzsorte mit ähnlichem Profil. In der Praxis funktioniert ein Plan A plus Plan B deutlich stressärmer als das händeringende Suchen am letzten Tag.

Online-Rezept, ja oder nein?

Ein Online-Rezept kann sinnvoll sein, wenn du

    eine stabile Diagnose und dokumentierte Vorbehandlung hast, keine komplexen Komorbiditäten vorliegen, die eine körperliche Untersuchung erfordern, und die Praxis Erfahrung mit Cannabisverordnungen, BtM-Prozessen und Kassenanträgen hat.

Was oft übersehen wird: Manche Krankenkassen sind bei reinen Telekonsultationen reserviert, vor allem bei Erstverordnungen. Das Gesetz verlangt keine Präsenzpflicht, aber in der Gutachterpraxis wird eine sorgfältige Anamnese mit Dokumentation erwartet. In meiner Erfahrung steigen die Chancen, wenn du die Erstvorstellung in Präsenz machst oder zumindest ein strukturiertes Telemedizin-Protokoll mit Belegen (Vorbefunde, Therapieverläufe, Skalen, Medikamentenlisten) lieferst.

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Wenn du privat zahlst, ist ein Online-Rezept organisatorisch oft unproblematischer. Dennoch sollte die Praxis eine realistische Einweisung geben: Einstiegsdosis, Titrationsschema, Interaktionen, Verkehrstüchtigkeit, Abstinenzfenster für bestimmte Jobs. Ein zehnminütiger Schnelltermin rächt sich später, gerade bei Nebenwirkungen oder Dosisfragen.

Zahlt die Krankenkasse? Die echten Kriterien, nicht die Wunschliste

Die Kasse übernimmt in der Regel, wenn drei Dinge sauber belegt sind:

    Schwerwiegende Erkrankung, bei der Standardtherapien nicht ausreichend wirken oder erhebliche Nebenwirkungen verursachen. Das muss nicht Endstadium bedeuten, aber es muss plausibel und dokumentiert sein. Behandlungsversuch mit Cannabis ist medizinisch begründet, mit klarer Zielsetzung. Beispiel: Reduktion neuropathischer Schmerzen um 30 Prozent, verbesserter Schlaf von 4 auf 6 Stunden, Verringerung Spastik auf Skala X. Ärztin oder Arzt erklärt, dass eine begleitende Therapieüberwachung stattfindet und Alternativen ausgeschöpft oder kontraindiziert sind.

Was in der Praxis oft fehlt: ein sauberer Verlauf der bisherigen Therapien. Eine Tabelle mit Datum, Medikament, Dosis, Dauer, Wirkung, Nebenwirkung ist Gold wert. Ich habe damit Ablehnungen in Genehmigungen verwandelt, ohne die medizinische Situation zu ändern, nur die Darstellung.

Zeitachse: Genehmigungen brauchen häufig 2 bis 5 Wochen. Bei “Palliativ” ist die Bearbeitung schneller, oft innerhalb weniger Tage. Häufige Stolpersteine sind unklare Indikationstexte, fehlende Skalen, kein klares Therapieziel oder die typische Floskel “alles ausprobiert”, ohne Belege.

Privatversicherungen sind uneinheitlich. Manche folgen streng ihren Tarifen, andere genehmigen als Einzelfall. Ohne schriftliche Zusage vor der Verordnung gehst du ein Kostenrisiko ein.

Preise: Was kostet medizinisches Weed wirklich?

Die Spannbreite ist groß. Rechne bei Eigenzahlung für Blüten grob mit:

    8 bis 14 Euro pro Gramm für Standard-Sorten bei guter Verfügbarkeit. 15 bis 20 Euro pro Gramm für importierte, höher nachgefragte oder besonders titrierte Sorten. 20 bis 25 Euro pro Gramm bei Engpässen, seltenen Profilen oder wenn die Apotheke nur über teurere Chargen verfügt.

Bei Extrakten sehen wir andere Logiken. Eine 10-ml-Flasche mit 10 mg THC pro ml liegt je nach Hersteller zwischen etwa 90 und 160 Euro. Höher dosierte Präparate verteuern sich nicht linear, aber spürbar. Viele Patientinnen verbrauchen zwischen 0,1 und 0,5 ml pro Dosis, ein- bis dreimal täglich. Damit reicht eine Flasche im besten Fall vier bis sechs Wochen, im ungünstigen Fall zwei Wochen.

Versteckte Faktoren, die auf den Preis drücken:

    Herstell- und Importkosten schwanken, Apothekenaufschläge sind gesetzlich geregelt, aber der Einkaufspreis variiert. Rezepturkosten bei Extrakten, wenn die Apotheke anmischt oder portioniert. Kleinmengen sind relativ teurer pro Gramm. Wer 5 Gramm nimmt, zahlt oft mehr pro Gramm als bei 20 Gramm, hat aber weniger Risiko, dass die Sorte nicht passt.

Wenn die Kasse zahlt, landest du bei der gesetzlichen Zuzahlung, in der Regel 5 bis 10 Euro pro Verordnung, es sei denn, du bist befreit. Manche Kassen rechnen Quartalsmengen, andere pro Rezept. Hier lohnt sich eine kurze Rückfrage vorab, um unnötige Doppelverordnungen zu vermeiden.

Eigenzahlung oder Kasse: eine ehrliche Wirtschaftlichkeitsrechnung

Die nüchterne Rechnung hängt an drei Variablen: monatlicher Bedarf, Apothekenpreis pro Gramm bzw. ml und Genehmigungswahrscheinlichkeit.

Ein Beispiel, das ich oft durchgehe:

    Bedarf: 0,2 g Blüte pro Tag, macht etwa 6 g pro Monat. Preis: 14 Euro pro g bei solider Standardsorte. Monatskosten: 84 Euro plus einmalig eine Vaporizer-Anschaffung, oft 150 bis 300 Euro.

In dieser Bandbreite ist Eigenzahlung für manche tragbar, insbesondere wenn der administrative Aufwand mit der Kasse nervenaufreibend wäre. Steigt der Bedarf auf 0,5 g pro Tag, landet man schnell bei 210 bis 350 Euro pro Monat. Ab da kippt die Kostenbalance deutlich in Richtung Kassenantrag, selbst wenn die Genehmigung zwei Monate dauert.

Bei Extrakten verschiebt sich die Schwelle, weil die Dosierung oft gleichmäßiger ist und die Wirkung zuverlässiger. Wer tagsüber funktionieren muss und nächtliche Nebenwirkungen vermeiden will, kalkuliert mit Extrakten häufig stabiler, aber die Monatskosten knacken schneller die 150-Euro-Marke.

So steigen deine Chancen auf Kassenübernahme

Was funktioniert, ist weniger Magie als saubere Handwerksarbeit. Aus der Praxis bewährt:

    Klare Indikation mit messbaren Zielen. Formuliere konkret: “Ziel ist Reduktion der Schmerzintensität von 7 auf 4 auf NRS, Verbesserung Schlafdauer um 2 Stunden, Reduktion Opioidbedarf um 25 Prozent.” Dokumentierte Vorbehandlungen mit Gründen für Abbruch oder Nicht-Wirksamkeit. Nicht nur “Ibuprofen probiert”, sondern “Ibuprofen 600 mg, 3 x täglich, 3 Wochen, Magenbeschwerden, abgesetzt”. Ein schlankes Titrations- und Monitoringkonzept. Zum Beispiel: “Beginn mit 5 mg THC abends, Steigerung um 2,5 mg alle 3 Tage bis maximal 15 mg, wöchentliche Telefonkontrolle, Nebenwirkungsprotokoll.” Verkehrstüchtigkeit und Aufklärung dokumentiert. Die Passage mit “nicht fahren unter akuter Wirkung” und “kein Mischkonsum” gehört rein. Alternativvorschläge bei Nichtverfügbarkeit: eine Zweitsorte oder Extraktoption.

Wenn du das Gefühl hast, dein Arzt oder deine Ärztin ist unsicher, biete deine Mithilfe an, ohne zu drängen. Ein sauber vorbereitetes Dossier mit Befunden, Medikamentenliste, Kurzverlauf und klaren Zielen spart allen Beteiligten Zeit.

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Was ein gutes Online-Zentrum wirklich leistet

Viele Anbieter werben groß, liefern aber wenig Substanz. Worauf ich in der Praxis achte:

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    Ärztinnen mit sichtbarer Erfahrung in Schmerz, Neurologie, Palliativ oder Psychiatrie, je nach Indikation. Ein Impressum ohne Fachangaben ist ein rotes Tuch. Transparente Kostenstruktur für Selbstzahler, klare Aussage zu Kassenanträgen, kein nebulöses “hohe Erfolgsquote” ohne Erläuterung. Erreichbarkeit bei Nachfragen und Nebenwirkungen. Eine Hotline, die nur werktags zwei Stunden läuft, ist bei Titrationen knapp. Versorgungslogistik mit mehreren Partnerapotheken, damit du bei Engpässen nicht hängst. Dokumente in einer Form, die Kassen kennen: strukturierte Anträge, Skalen, Verlaufsbögen.

Ein kleiner Realitätscheck: Manche Portale versprechen Termine am selben Tag und Rezept in 24 Stunden. Technisch möglich, fachlich nicht immer sinnvoll. Ein Schritt schneller ist gut, zwei Schritte zu schnell bedeutet oft Nacharbeit, und die kostet Zeit und Nerven.

Szenario: Rückenpatient mit Schichtdienst

Nehmen wir Jens, 42, Lagerlogistik, seit Jahren chronische Rückenschmerzen mit neuropathischer Komponente. Physiotherapie, NSAR, Amitriptylin, Duloxetin, Arbeitsunfähigkeitsphasen, Opioide verträgt er schlecht. Er arbeitet Spätschicht bis 22 Uhr, fährt Auto. Er will nicht benebelt sein, aber nachts schlafen und tagsüber weniger Schmerzspitzen.

Was wir tun: Erstgespräch, klare Ziele (NRS 7 auf 4, Schlaf von 4 auf 6 Stunden), bestehende Therapien dokumentiert. Wir beantragen Cannabis als Extrakt mit niedrigschwelligem THC, Start 2,5 mg abends, später morgens 1 bis 2,5 mg dazu, um tagsüber fahrfähig zu bleiben. Alternativ Plan B mit Blüten nur für abendliche Spastikspitzen, 0,05 bis 0,1 g per Vaporizer.

Die Kasse fragt nach Belegen, will eine Begründung, warum Gabapentinoide nicht infrage kommen. Jens hatte Schwindel und kognitive Probleme bei Pregabalin, das wird dokumentiert. Nach drei Wochen kommt die Genehmigung, Zuzahlung 10 Euro pro Rezept. Wir geben gleich zwei mögliche Extrakte an, falls einer nicht lieferbar ist. Nach sechs Wochen berichtet Jens, er schläft 5,5 Stunden, die Spitzen sind runter, er fährt sicher, weil morgendliche Dosis niedrig ist. Hätten wir uns für reine Blüten entschieden, wäre das Fahrthema heikler, und die Dosis schwankt stärker. Für Jens passt das Extraktschema.

Nebenwirkungen, Interaktionen, Führerschein: das Unterschätzte

Cannabis ist kein Bonbon. Häufige Nebenwirkungen sind Schläfrigkeit, Mundtrockenheit, Schwindel, kurzfristige Konzentrationsprobleme, seltener Angstgefühle oder Palpitationen bei zu schneller Dosissteigerung. Wer zusätzlich Alkohol trinkt, unterschätzt die Potenzierung. Beruhigungsmittel, sedierende Antidepressiva und Opioide verstärken Müdigkeit und Reaktionszeitverlängerung.

Fahren und THC ist die heikle Zone. Medizinisch verordnet ist nicht gleich verkehrstüchtig. Du darfst nicht fahren, wenn du dich unter akuter Wirkung befindest. Mit stabiler, ärztlich begleiteter Dauermedikation und ohne Ausfallerscheinungen ist Fahren grundsätzlich möglich, aber der Beweislastdruck liegt praktisch bei dir. Ein Fahrtenbuch mit Einnahmezeiten, Dosen, Selbstkontrolle und ärztlicher Dokumentation hilft, im Ernstfall argumentieren zu können. Im Zweifel: nicht fahren. Der kurze Weg mit dem Auto ist teurer, als viele denken.

Bei Jobs mit Abstinenzanforderungen, etwa Sicherheitsdienst, Luftfahrt, bestimmte Industrien, ist Cannabis oft ein No-Go, selbst medizinisch. Hier ist die härteste, aber fairste Empfehlung: Vorher mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle klären, schriftlich. Überraschungen sind selten positiv.

Blüten vs. Extrakte: praktikable Entscheidung, keine Ideologie

Aus medizinischer Sicht hat beides seine Berechtigung. In der Praxis entscheidet die Anforderung:

    Blüten sind flexibel und wirken schnell, gut bei akuten Peaks, Schlaf, Spastik. Dosierung über Vaporizer ist erlernbar, aber nicht trivial. Schwankungen zwischen Chargen können frustrieren. Extrakte sind reproduzierbarer, wirken gleichmäßiger, gut für Tagesstrukturen und Arbeitsalltag. Sie brauchen Geduld beim Auftitrieren. Nebenwirkungen kommen oft schleichend und müssen aktiv verfolgt werden.

Wer beides mischt, nutzt Extrakt als Basis, Blüten als Notfallwerkzeug. Für Kassen ist das schwerer zu genehmigen, aber nicht unmöglich, wenn die Indikation sauber ist und die Dosen moderat bleiben.

Warum Apotheke A 12 Euro verlangt und Apotheke B 18

Es wirkt unfair, ist aber erklärbar. Apotheken kaufen zu unterschiedlichen Konditionen ein, haben verschiedene Lieferanten und tragen unterschiedliche Lager- und Prüfkosten. Die Preisverordnung setzt Rahmen, aber sie nivelliert nicht alles. Dazu kommen Rezepturkosten, etwa wenn Blüten in definierte Portionsbeutel abgefüllt oder Extrakte verdünnt werden. Bei Engpässen steigen die Einkaufspreise, was am Ende beim Patienten landet. Eine Apotheke mit Cannabisroutine amortisiert ihren Aufwand besser, was oft moderatere Endpreise ermöglicht.

Praktischer Tipp aus dem Alltag: Frage nach Verfügbarkeiten und Preisen, bevor das Rezept ausgestellt ist. Gute Praxen rufen zwei bis drei Apotheken an oder arbeiten mit Partnern, die regelmäßig liefern. Schlechte Überraschungen entstehen, wenn das Rezept schon unterwegs ist und die einzige verfügbare Sorte 6 Euro pro Gramm teurer ist.

Wenn die Kasse ablehnt: Option Eigenzahlung mit Plan

Eine Ablehnung ist kein Weltuntergang, aber sie verlangt eine ruhige Hand. Ob Widerspruch Sinn ergibt, hängt von der Begründung ab. Fehlt nur die Dokumentation, lohnt sich ein zweiter Anlauf. Ist die Indikation aus Sicht des Gutachters nicht schwerwiegend oder sind Alternativen kaum ausgeschöpft, brauchst du Zeit, um das sauber nachzuarbeiten. Parallel kannst du eine Eigenzahlungslösung aufsetzen, die nicht dein Budget sprengt.

Was ich dann tue: konservatives Einstiegsregime, Sorte mit solider Verfügbarkeit, kleine Packungen zu Beginn, enges Monitoring und klare Stop-Regeln. Ziel ist, Wirkung und Nebenwirkungen ehrlich zu bewerten und nicht monatelang Geld zu verbrennen, weil niemand den Mut hat, “so nicht” zu sagen. Wenn es gut läuft, liefert dieser Eigenzahlungszeitraum auch Daten, die den nächsten Kassenantrag stützen.

Telemedizin und Rechtliches, kurz und ehrlich

Telemedizin ist erlaubt, Cannabisverordnung via Fernbehandlung ebenso, sofern ärztlicher Standard eingehalten wird. BtM-Rezepte erfordern eine haptische Ausstellung und eine sichere Übermittlung an die Apotheke, was viele Praxen über spezialisierte Versandwege lösen. Privatrechnungen für Online-Sprechstunden sind üblich, die GKV übernimmt die ärztlichen Leistungen nur, wenn es vertraglich eingebunden ist, was bei spezialisierten Cannabis-Praxen selten der Fall ist. Bei Kassenrezepten zählt die Genehmigung, nicht der Kanal der Konsultation. Juristisch heikle Zonen entstehen bei reinen “Rezeptshops” ohne echte Anamnese. Halte Abstand davon, die Nachwirkungen tragen am Ende die Patientinnen.

Wo Marketing und Realität auseinanderlaufen

    “Genehmigungsquote 95 Prozent” klingt gut, sagt aber wenig. Zählt die Praxis nur vorselektierte Fälle, oder stecken dort Wiederholungsverordnungen drin? Seriöse Zentren erklären, für welche Indikationen ihre Quoten gelten. “Preis ab 6 Euro pro Gramm” bezieht sich häufig auf eine Sondercharge, die gerade aus ist, oder auf Großpackungen, die du als Neueinsteiger gar nicht willst. Frage nach realem, kurzfristig verfügbarem Preis. “Sofort verfügbar” kann heißen: eine einzige Sorte, die nicht zu deinem Profil passt. Verfügbarkeit ist wertlos ohne medizinische Passung.

Kleine Dinge, die den Alltag leichter machen

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    Ein Vaporizer mit zuverlässiger Temperaturführung ist kein Luxus, sondern Dosissicherheit. Geräte mit 180 bis 210 Grad, reproduzierbar, tun sich in der Praxis bewährt hervor. Wer sporadisch 230 Grad ballert, klagt später über Schwindel. Ein schlichtes Einnahmetagebuch, digital oder Papier, mit Datum, Dosis, Wirkung, Nebenwirkung, Schlafdauer, reicht oft, um Therapieentscheidungen präzise zu machen. Drei Wochen reichen, um Muster zu sehen. Wenn du wechselst, ändere eine Variable pro Woche. Wer Sorte, Dosis, Tageszeit und Konsumform gleichzeitig dreht, weiß später nicht, warum es plötzlich schlecht läuft. Bei Extrakten: Tropfengrößen sind nicht normiert. Rechne in ml, nicht in “Tropfen”, und nutze eine Dosierspritze. Klingt pedantisch, verhindert aber 50-Prozent-Schwankungen.

Eigenzahlung fair planen: ein Monatsbeispiel

Angenommen, du beginnst mit 0,1 g Blüte am Abend, steigst bei Bedarf auf 0,15 bis 0,2 g. Monatsbedarf 6 bis 12 g. Mit 12 Euro pro g liegst du zwischen 72 und 144 Euro monatlich. Rechne eine Anfangswoche mit etwas höherem Verbrauch, wenn du die richtige Dosis suchst. Wenn du nach zwei Wochen keine sinnvolle Wirkung spürst oder Nebenwirkungen dominieren, brich ab oder wechsle das Profil, statt weiter “Geld in Hoffnung zu verbrennen”.

Bei Extrakten startest du mit 2,5 mg THC abends, nach vier Tagen 5 mg, dann 7,5 bis 10 mg. Eine 10-ml-Flasche mit 10 mg/ml reicht dann etwa 20 bis 30 Tage. Liegt der Preis bei 120 Euro, ist das eine andere Hausnummer als Blüten in niedriger Dosis, dafür sind Alltag und Schlaf oft stabiler.

Was sich ändert, wenn du eine Psychiatrie-Diagnose hast

Bei Angststörungen, Depressionen, ADHS ist die Kassenlage strenger. Cannabis kann helfen, aber die Dokumentationslast ist höher, und die Diskussion mit dem Gutachter wird methodischer. Für ADHS im Erwachsenenalter sind Stimulanzien die Leitlinie, Cannabis wird eher ergänzend oder bei Unverträglichkeit gesehen. Wer hier startet, braucht eine klare Darstellung, warum Leitlinienwege nicht greifen oder kontraindiziert sind, und ein enges Monitoring für Stimmung und Funktion.

Und die vielzitierte Freizeitlegalisierung?

Die Entkriminalisierung privater Mengen ändert an medizinischer Versorgung weniger, als manche hoffen. Apotheke, Qualitätssicherung, standardisierte Extrakte, erstattungsfähige Verordnungen, das sind weiterhin medizinische Pfade. Recreational hat andere Regeln, andere Qualitäten, andere Risiken. Wer medizinisch behandelt werden will, bleibt auf der medizinischen Schiene. Vermischung führt in der Praxis eher zu Nachteilen, etwa bei Verkehrskontrollen oder im Berufsleben.

Wenn du heute anfangen willst: ein schlanker Plan

    Kläre, ob du zuerst Präsenz willst oder Online reicht. Wenn Kassenantrag geplant ist, hat Präsenz Vorteile, aber ist nicht zwingend. Sammle Befunde, Medikamentenlisten, Verlaufsdaten. Eine Seite strukturiert schlägt 20 Seiten wirr. Entscheide, ob Eigenzahlung eine Brücke ist. Setze ein hartes Monatsbudget und Stop-Regeln. Suche eine Praxis mit echter Cannabis-Erfahrung und erreichbaren Partnerapotheken. Eine kurze Probeanfrage zeigt viel über die Arbeitsweise. Halte den Kalender frei für zwei bis drei Follow-ups in den ersten sechs Wochen. Stabilisierung ist Arbeit, danach wird es ruhiger.

Das ist keine Romantisierung. Es ist die nüchterne Realität einer Therapie, die sehr helfen kann, aber nur, wenn sie präzise gedacht und sauber umgesetzt wird. Cannabis ist kein Allheilmittel, genauso wenig ist es der Feind. Es ist ein Werkzeug. Wer es als solches behandelt, kommt am weitesten, ob mit Krankenkasse oder per Eigenzahlung.